Wir übernehmen Verantwortung

Nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (in der Folge kurz: „Richtlinie") sowie dem Gesetz über die Einrichtung von Hinweisgebersystemen für bestimmte Verstöße gegen Unionsrecht sowie den Schutz von Hinweisgebern (Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz - UVHG) soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften einfach, sicher und vertraulich gemeldet werden können.

Öffentliche und private Organisationen haben zu diesem Zweck ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, eingehende Meldungen zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Wir haben das UVHG umgesetzt und informieren Sie im Folgenden über wichtige Aspekte unseres internen Hinweisgebersystems.

Wer kann unser internes Hinweisgebersystem nutzen?

Das UVHG sieht vor, dass alle aktuellen sowie ehemaligen Dienst- oder Arbeitnehmer:innen des Tourismusverbands Innsbruck und seine Feriendörfer Verstöße gegen EU-Recht bei der internen Meldestelle melden können, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erhalten haben.
Personen, die keine Arbeitnehmer:in sind bzw. waren, aber aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit uns in Kontakt treten (z.B. Dienstleistungs- und Vertriebsunternehmen oder Lieferant:innen sowie Geschäfts- und Systempartner:innen), können Verstöße gegen EU-Recht bei der externen Meldestelle einbringen. In Tirol ist die Landesvolksanwältin die zuständige externe Meldestelle (Kontakt unter externe.meldestelle@tirol.gv.at oder folgendem Link)

Auf welche Themen kann sich eine Meldung beziehen?

Das UVHG gilt für Meldungen über mögliche Verstöße gegen EU-Recht. Die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union werden in § 3 Absatz 1 UVHG aufgelistet. Die wichtigsten Bereiche sind:

  • ­ Öffentliches Auftragswesen
  • ­ Produktsicherheit und -konformität
  • ­ Verkehrssicherheit
  • ­ Umweltschutz
  • ­ Lebensmittelsicherheit
  • ­ Öffentliche Gesundheit
  • ­ Verbraucherschutz
  • ­ Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • ­ Verstöße gegen finanzielle Aspekte der EU (Betrugsbekämpfung)
  • ­ Verstöße gegen staatliches Beihilfenrecht

Eine vollständige Auflistung der in Betracht kommenden Rechtsvorschriften finden Sie unter folgendem Link.

Was passiert mit Meldungen, die Themen außerhalb des Anwendungsbereiches des UVHG betreffen oder von Personen erstattet werden, die nicht in einem Dienstverhältnis zu uns stehen bzw. gestanden sind?

Der transparente, offene und vertrauliche Umgang mit Kritik und Beschwerden ist uns ein zentrales Anliegen. Wir übernehmen damit soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Selbstverständlich werden wir daher auch Meldungen bearbeiten, die keine maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union betreffen oder von Personen eingebracht werden, die nicht in beruflicher Verbindung zu uns stehen. Unsere internen Richtlinien sehen dafür ein eigenes Beschwerdemanagement vor, das sich in der Praxis bewährt hat.

Wie können Sie unser internes Hinweisgebersystem benutzen?

Wir haben eine sichere Online-Formularanwendung eingerichtet, über die Meldungen entweder personenbezogen (unter Anführung von Name und Kontaktdaten) oder anonym erstattet werden können. Auch das Übermitteln von Dateianhängen ist möglich. In der Formularanwendung müssen Sie verpflichtend anführen, auf welche Institution sich Ihre Meldung bezieht. Bitte führen Sie hier den exakten Wortlaut unserer Institution „Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer“ an.
Ob Sie eine Meldung personenbezogen oder anonym erstatten wollen, entscheiden Sie selbst. Abhängig von Ihrer Auswahl sieht unsere Online-Formularanwendung ein entsprechendes Verfahren vor.
 

16-stelliger Zahlencode

In jedem Fall (d.h. unabhängig davon, ob Sie die Meldung personenbezogen oder anonym einbringen), erhalten Sie nach Erstattung Ihrer Meldung automatisch und einmalig einen nach dem Zufallsprinzip generierten 16-stelligen Zahlencode. Damit können Sie sich im Hinweisgebersystem einloggen und den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung prüfen.
Darüber hinaus können Sie nach dem Einloggen mit uns per Chat kommunizieren, etwa wenn Sie Angaben präzisieren oder berichtigen wollen.
Wenn Sie die Meldung anonym einbringen, bleibt selbstverständlich auch Ihr Login und Ihre Kommunikation per Chat zu jedem Zeitpunkt anonym.
Wir empfehlen, den 16-stelligen Zahlencode schriftlich zu notieren, abzufotografieren oder mittels „copy/paste“ Funktion digital zu speichern. Beachten Sie, dass der 16-stellige Zahlencode im Fall des Verlustes aus Sicherheitsgründen nicht mehr wiederhergestellt werden kann und ein (weiterer) Login damit nicht mehr möglich ist. Wenn Sie eine Meldung anonym einbringen und Ihr 16-stelliger Zahlencode verloren geht, wird daher keine Kommunikation mehr mit uns möglich sein.
Beachten Sie weiters, dass der 16-stellige Zahlencode keinen unbefugten Personen gegenüber offen gelegt wird. Für eine missbräuchliche Verwendung sowie die gewollte oder ungewollte Offenlegung des 16-stelligen Zahlencodes gegenüber Dritten, wird von uns und seitens des Betreibers des Hinweisgebersystems jedwede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

Was passiert, wenn Sie eine Meldung einbringen?

Wenn Sie eine Meldung einbringen (personenbezogen unter Anführung von Name und Kontaktdaten oder anonym ohne Angabe von Kontaktdaten), werden wir Ihnen den Eingang der Meldung binnen einer Frist von längstens sieben Tagen bestätigen, die Meldung intern prüfen und Sie binnen einer Frist von längstens drei Monaten über die Ergebnisse dieser Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen informieren. Bei Bedarf, etwa zur Präzisierung Ihrer Angaben, können wir auch in Verbindung mit Ihnen treten. Die Kontaktaufnahme erfolgt entweder über die von Ihnen angeführten Kontaktdaten oder im Fall einer anonymen Meldung über die Chatfunktion im Hinweisgebersystem.
Zu Ihrem Schutz sieht das UVHG umfassende Maßnahmen vor, die insbesondere gewährleisten sollen, dass Ihre Identität vertraulich bleibt. Wir ergreifen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die notwendig sind, um diese Schutzmaßnahmen zu erfüllen.

Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist:

Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer Burggraben 3, A-6020 Innsbruck, office@innsbruck.info

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich gerne an unsere:n Datenschutzbeauftragte:n unter der gleichen Adresse oder unter dsb@innsbruck.info wenden.

 

Grundsätzliches

Ihre Mitteilung wird automatisch verschlüsselt an das Hinweisgebersystem übermittelt. Auf Grundlage des so genannten „Need-to-know-Prinzips“ hat nur ein speziell geschultes Team von Mitarbeiter*innen Zugriff auf die über das Hinweisgebersystem eingehenden Meldungen. Das Team ist zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und bearbeitet die eingehenden Hinweise innerhalb des geschlossenen Meldesystems nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Datenverarbeitung

Je nachdem, welchen Inhalt Ihre Meldung hat, kann es zur Verarbeitung personenbezogener Daten nachstehender Datenkategorien kommen:

  • Identifikationsdaten
    Das sind insbesondere die von Ihnen angegebenen Daten bezüglich Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Kontaktdaten oder auch die Bekanntgabe Ihrer Arbeitsstelle, z.B. durch die Angabe Ihrer Firmen-E-Mail-Adresse sowie Ihr persönlicher, 16-stelliger Zahlencode.
  • Daten zum Vorfall
    Das können der Betreff, sowie Angaben im Zusammenhang mit verursachten oder vermuteten Schäden, Bekanntgabe von Zeuginnen oder Zeugen oder namentlich Beschuldigte sowie die mögliche Involvierung Dritter betreffen, die wir Ihnen (soweit die Meldung nicht anonym erstattet wurde) zuordnen.
  • Zusätzliche Angaben
    Das sind Angaben, die Sie uns ergänzend zum Vorfall machen, sei es über Ihre Person oder über Dritte, auch in mitgesandten Dokumenten, wobei auch allfällig übersandtes Ton-/Bildmaterial davon umfasst ist.

 

Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlagen

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte jeglicher Art, die sich auf Ihre Meldung beziehen, verarbeiten wir zum Zweck der internen Prüfung der Meldung und Ergreifung allenfalls notwendiger Maßnahmen und beziehen uns dazu auf die gültige Whistleblower-EU-Richtlinie und das UVHG Landesgesetz, welche Sie unter den Links abrufen können. Die Verarbeitung erfolgt somit auf Rechtsgrundlage des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO, in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO in unserem berechtigten Interesse, das darin besteht, gemeldete Unregelmäßigkeiten im Unternehmen zu erheben, zu beurteilen und angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Weiterleitung an Dritte

Personenbezogene Daten dieser Verarbeitung werden grundsätzlich nicht weitergeleitet. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet oder berechtigt sind. Dazu gehören die Inanspruchnahme spezialisierter IT-Dienstleister, mit denen wir die in Art 28 DSGVO vorgesehenen Verträge abgeschlossen haben oder z. B. die Erstattung von Anzeigen an Strafverfolgungsbehörden, allenfalls auch unter Einbeziehung unserer anwaltlichen Vertretung.

 

Speicherungsdauer, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten

Wir speichern Ihre Daten aus dem Hinweisgebersystem nur so lange wie eine Recht- und Zweckmäßigkeit zur Speicherung besteht. Wurde ein Verfahren eingeleitet, erfolgt die Löschung nach rechtskräftigem Abschluss (auch Vergleich oder Einstellung) dieses Verfahrens unmittelbar, wenn nicht andere gesetzliche Bestimmungen dem entgegensprechen.

 

Informationen über Ihre Rechte als betroffene Person

Diese finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter "Ihre persönlichen Rechte im Überblick".

Unser internes Hinweisgebersystem

Hier können Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht eingebracht werden: Online-Formularanwendung

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