Innsbruck Region

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Domain innsbruck.info.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise nicht mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Unterpunkte des WCAG werden in Bezug auf die Konformitätsstufe AA nicht eingehalten.

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Das Dropdown-Menü in der Navigationsleiste der Startseite  blockiert den Fokus bei Tastaturnavigation und verhindert somit die Navigation der darunterliegenden Elemente mittels Tastatureingabe. Manche Menü-Items der Navigationsleiste können  über die Tastaturnavigation  nicht erreicht werden.
  • Einige Elemente auf interaktiven Kartenansichten lassen sich nicht über die Tastaturnavigation bedienen, es ist aber eine alternative  barrierefreie Bedienmöglichkeit vorhanden, welche die vollständige Zugänglichkeit zu den Informationen gewährleistet.
  • Die Navigationsleiste und einige andere Navigationselemente sind nicht auf allen Unterseiten einheitlich. Links zu externen Seiten sind nicht auf allen Unterseiten einheitlich vorhanden und positioniert. 
  • Einige Links grenzen sich visuell nicht von anderen Textelementen ab.
  • Bei einigen Bildern, welche Links beinhalten, gibt es keine Textbeschreibung der Funktion des Links. 
  • Die Breadcrumb-Links für die Bildergalerie auf der Startseite haben keine ausreichende Beschreibung für Screenreader und andere Assistive Systeme.
  • Die bei den Bilderkarussell-Elementen verwendeten ARIA-Attribute sind nur auf Englisch verfügbar.
  • Einige Tabellen-Elemente weisen keine semantisch korrekte HTML-Struktur auf.
     

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Einige Videos verfügen nicht über alternative Audiobeschreibungen.
     

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDFs: “Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren des jeweiligen Rechtsträgers erforderlich sind;” Auszug aus dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz §2, (3), a.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.11.2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der AccessiWay GmbH vorgenommenen Bewertung angefertigt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 22.11.2023 überprüft.
 

Feedback und Kontaktangaben

Bei Anfragen und Feedback wenden Sie sich bitte an [email protected] oder +43 512 / 53 56, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
 

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
 

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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