Testungen

Testangebot ab 1. April

Ab 1. April 2022 wird die Teststrategie geändert:

  • Personen können im Monat 5 PCR-Gurgeltests durchführen. Gäste können dieses Angebot nutzen, wenn sie sich mit der Aufenthaltsadresse in Tirol HIER registrieren. Verweisen Sie bitte die Gäste auf die PCR-Gurgeltests.
  • Personen mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer können im Monat zusätzlich 5 kostenlose Antigentests zur Eigenanwendung bei den Apotheken abholen.
  • Symptomatische Personen können sich weiterhin, unabhängig davon, ob sie über einen Wohnsitz in Österreich verfügen oder nicht, jederzeit kostenlos testen lassen.
  • Die befugten Stellen werden eingestellt.

 

HIER können Sie weitere Informationen finden.

HIER können Sie das Testangebot in Tirol finden.

Testangebot "Sichere Gastfreundschaft" wird mit 31. März 2022 eingestellt

Das Testangebot im Tourismus-Bereich "Sichere Gastfreundschaft" wird mit 31. März 2022 eingestellt

Beginnend mit 21. März 2022 sind keine Neuanmeldungen für das Testangebot "Sichere Gastfreundschaft" mehr möglich. 

Die Anzahl der PCR-Gurgeltests pro Kalenderwoche und pro Person ist gestiegen

Die Anzahl der kostenlosen PCR-Gurgeltests pro Person und Woche ist gestiegen. Aktuell können pro Person 4 PCR-Gurgeltests pro Kalenderwoche an verschiedenen Stellen in der Region abgeholt werden.

 

HIER können Sie weitere Informationen finden.

HIER können Sie die Liste mit den Abhol- und Annahmestellen in der Region Innsbruck finden.

Ablauf PCR-Gurgeltests & Abhol- und Annahmestellen

Tirol gurgelt:

    In der Region Innsbruck gibt es verschiedene Abhol- und Annahmestellen für die kostenlosen PCR-Gurgeltests. Dazu zählen Standorte wieSpar, Mini M und Baguette sowie unsere Tourismus Informationen Kühtai und Innsbruck:
    • Tourismus Information Innsbruck I Burggraben 3
      Öffnungszeiten:
      • Montag bis Samstag 09:00 - 17:00 Uhr
    • Tourismus Information Kühtai I Kühtai 42
      Öffnungszeiten:
      • Montag bis Sonntag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:00 Uhr
  • Pro Person können 4 PCR-Gurgeltests pro Woche bezogen werden.
    • Voraussetzung: Wohnsitz oder einer Aufenthaltsadresse (Adresse der Unterkunft oder Arbeitsstätte) in Tirol.
    • Statt der Sozialversicherungsnummer können Gäste ihre Reisedokument Nummer angeben.
    • Innerhalb von 24h ist pro Person eine Testdurchführung möglich.
  • Gegen 10:00 Uhr werden die PCR-Gurgeltests von den Standorten zumindest 1x täglich abgeholt. Die konkrete Abholzeit und Abholhäufigkeit kann je nach Standort und Öffnungszeit (beispielsweise Sonntag) variieren.
  • ACHTUNG: Die Registrierung, welche den Gast dazu autorisiert, PCR Gurgeltests abzuholen, muss VOR der Abholung HIER gemacht werden. Weiters muss die Abgabe der Gurgeltests in den Tourismus Informationen bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen, damit das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden ausgewertet werden kann.

 

HIER können Sie weitere Informationen finden.

HIER können Sie die Liste mit den Abhol- und Annahmestellen in der Region Innsbruck finden.

Befugte Stellen für Holiday-Ninja-Pass Antigen-Testungen

Die 4 Tourismus Informationen in Axams, Igls, Kühtai und Mieming werden wieder Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr als befugte Stellen reaktiviert, um Kindern im schulpflichtigen Alter von 12 – 15 Jahren zu ermöglichen, einen Antigen Selbsttest unter Aufsicht für den Holiday-Ninja-Pass zu erhalten. Wie bereits kommuniziert, bedarf es für den Holiday-Ninja-Pass eine serielle Testungsreihe (mind. 2x PCR und 1x Antigen) innerhalb von 5 Tagen, um den Holiday-Ninja-Pass zu aktivieren.

Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ steht auch weiterhin zur Verfügung

Das vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) lancierte Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ steht auch seit 1. November 2021 weiterhin zur Verfügung. Die Laufzeit des Förderungsprogramms orientiert sich an der Laufzeit der kostenlosen bevölkerungsweiten Screeningprogramme.

 

Die aktuelle Vorgehensweise bleibt vorerst unverändert. Die zurzeit berechtigten Gruppen bleiben bestehen und bereits registrierte Förderungsnehmer mit gültigem QR-Code können weiterhin (ohne neuerliche Anmeldung) freiwillig einmal pro Kalenderwoche auf das Virus SARS-COV-2 mittels PCR-Auswertung getestet werden.

Einwilligungserklärung "Tirol testet"

Die Einwilligungserklärung für Gäste in den Sprachen Deutsch und Englisch können Sie hier downloaden.

Auszug kostenpflichtige COVID-19-Labore für PCR-Testungen

Eine Übersicht mit Teststationen bzw. Laboren für kostenpflichtige PCR-Tests in den Sprachen Deutsch und Englisch können Sie hier downloaden.

Testnachweise ohne QR Codes

Nachdem zuletzt Gäste gemeldet hatten, dass es Probleme bei Eintritten mit negativen Testzertifikaten ohne QR Code gegeben hat, dürfen wir nach Rücksprache mit dem Land Tirol folgende Information weitergeben.

Da „Tirol Testet“ noch nicht in das System des „Grünen Passes“ eingebunden worden ist, werden keine QR-Codes (wie bei Ärzten) generiert.

Für einen reinen Testnachweis ist dies auch nicht notwendig.

Lt. Epedemiegesetz muss ein Testzertifikat folgende Daten grundsätzlich enthalten.

 

§ 4c

Testzertifikat

(1) Das Testzertifikat hat folgende Daten zu enthalten:

                                                                                                                     

  1. Nachname(n) und Vorname(n) der getesteten Person, in dieser Reihenfolge,
  2. Geburtsdatum der getesteten Person,
  3. Zielkrankheit oder -erreger, auf die oder den die Person getestet wurde, ausschließlich lautend auf „COVID-19“ (umfasst auch „SARS-CoV-2“ oder dessen Varianten),
  4. Art des Tests,
  5. Bezeichnung des Tests (optional bei NAAT-Tests),
  6. Bezeichnung des Herstellers des Tests (optional bei NAAT-Tests),
  7. Datum und Uhrzeit der Probenahme,
  8. Testergebnis,
  9. Bezeichnung des Testzentrums oder der testenden Einrichtung (optional bei RAT-Tests),
  10. Bezeichnung des Staates, in dem der Test durchgeführt wurde,
  11. Bezeichnung des Ausstellers des Testzertifikats,
  12. eindeutige Kennung des Testzertifikats.

TIROL TESTET: Antigen-Screeningstraße Telfs übersiedelt am 01.09.2021

Am Mittwoch, 1. September 2021 übersiedelt die Antigen-Screeningstraße vom Sportzentrum ins Inntalcenter Telfs. Der Testbetrieb befindet sich dann am neuen Standort im Einkaufszentrum Inntalcenter Telfs, 1. Stock, Südseite (Zugang am Wochenende über das oberste Parkdeck südseitig oder Außenstiege westseitig).

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7:00 - 16:00 Uhr | Samstag, Sonntag, Feiertag 8:00 – 16:00 Uhr

Gäste können sich dort im Rahmen der Aktion „Tirol testet“ kostenlos gegen Voranmeldung testen lassen (Antigen-Test): https://tiroltestet.leitstelle.tirol/
Hinweis: Gäste mit Wohnsitz im Ausland werden gebeten, im Adressfeld die Adresse ihrer Unterkunft anzugeben.

Eine Übersicht der öffentlichen Testmöglichkeiten findet hier zudem auf der Website des Landes Tirol

 

PCR-Test für Nachtgastronomie ab 22.07.2021

Ab Donnerstag, 22. Juli 2021 ist laut aktueller Verordnung in "Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist" (gemeint ist hier die NACHTGASTRONOMIE), entweder eine Impfung oder negativer ein PCR-Test vorzuweisen.
Laut Wirtschaftskammer zählen zur Nachtgastronomie: Diskotheken, Clubs, Tanzlokale

Ab sofort werden PCR-Tests kostenlos in den Tiroler Screeningstraßen (derzeit in unserer Region: Innsbruck Olympiahalle) gegen VORANMELDUNG angeboten: www.tiroltestet.at
Gäste mit Wohnsitz im Ausland, werden gebeten, im Adressfeld die Adresse ihrer Unterkunft anzugeben.

ACHTUNG:
Die Auswertung eines PCR-Tests dauert mehrere Stunden und gilt ab Zeitpunkt der Probenentnahme für 72 Stunden!
Daher Termin frühzeitig buchen.

Standorte und Öffnungszeiten der Screeningstraßen: https://corona.leitstelle.tirol/info

 

Update zu den Gästetestungen

BETRIEBE MIT MEHR ALS 30 BETTEN

Das Land Tirol fordert alle Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Betten (auch Hütten und Almen) dazu auf, sich als „befugte Stelle“ zu registrieren.

Was bedeutet das? Gäste und auch Mitarbeiter können sich unter Aufsicht des innerbetrieblich bestellten COVID-Beauftragten einen kostenlosen Antigen-Selbsttest unterziehen. Die „befugte Stelle“ trägt die Daten und das Ergebnis im Anschluss in das Portal tiroltestet.leitstelle.tirol ein. Den Testnachweis erhält die getestete Person per Mail und SMS. Dieser hat eine Gültigkeit von 48 Stunden.



Wenn Sie sich als „befugte Stelle“ (Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Betten) registrieren möchten, retournieren Sie bitte das folgende Anmeldeformular (siehe unten) per Mail an testungen@innsbruck.info

 
Allgemein Name Betrieb   Adresse  
  Betreiber            
  Bettenanzahl            
Covid-
beauftragter
Covid-Beauftragter   Stellvertreter    
  Mailadresse          
  Handy          
  Festnetz          


Anmerkung: Der Covidbeauftragte muss jederzeit erreichbar sein. E-Mails müssen ständig gewartet und beantwortet werden.


Wir werden dann Ihre Meldung an das Land Tirol, Abteilung Tourismus, weiterleiten. Im Anschluss erhalten Sie vom Land Tirol die Zugangsdaten für das Portal Tirol testet.

Die „befugten Stellen“ können, wie alle anderen Beherbergungsbetriebe auch, die Testkits in der Innsbruck Information am Burggraben und in den Tourismus Informationen in der Region abholen.

BETRIEBE MIT WENIGER ALS 30 BETTEN

Gäste von Betrieben mit weniger als 30 Betten haben folgende Möglichkeiten kostenlose Testungen zu beziehen:
 

  • Gästetestungen in den Beherbergungsbetrieben:
    Es können Antigentests zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung ohne Aufsicht in den Beherbergungsbetrieben gemacht werden. Beherbergungsbetriebe haben die Möglichkeit Testkits in der Innsbruck Information am Burggraben und in den Tourismus Informationen in der Region abzuholen. Die Anzahl der Testkits richtet sich nach der Anzahl der Zimmer im Beherbergungsbetrieb. Pro Zimmer ist ein Testkit vorgesehen. Diese Selbsttests haben eine Gültigkeit von 24h, sofern der Gast das Ergebnis eigenständig auf die Plattform selbsttest.tirol stellt.
     
  • Antigen-Selbsttest bei der "befugten Stelle" in der Innsbruck Information am Burggraben:
    Gegen Vorlage der Innsbruck Card, Welcome Card oder des Meldescheines können Gäste ab Mittwoch, 16. Juni 2021 einen kostenlosen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht (Gültigkeit 48h) bei der "befugten Stelle" in der Innsbruck Information am Burggraben zu den aktuellen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr, Samstag von 9:00 bis 15:00 Uhr) machen. Der Gast bekommt das Ergebnis per SMS oder E-Mail zugestellt.
     
  • Kostenlose Gästetestungen in den Teststraßen des Landes Tirol:
    Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Teststationen des Landes Tirol gegen Anmeldung zu nutzen. Hier ein Auszug der öffentlichen Testmöglichkeiten im Verbandsgebiet:
    • Innsbruck: Olympiahalle bzw. Eishalle
    • Rum: Metro Areal und Forum Rum
    • Axams: Physiotherapie Eismayr
    • Telfs: Sportzentrum Telfs
unlimited
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Innsbruck Tourismus
Mo - Fr: 9:00 - 17:00 Uhr
Innsbruck Incoming
Mo - Do: 9:00 - 17:00 Uhr
Fr: 9:00 - 14:30 Uhr
Tourismus Information, Ticket Service
Mo - Fr: 9:00 - 18:00 Uhr
So: 9:00 - 15:00 Uhr
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