Meldewesen

Das Meldegesetz schreibt vor, dass alle Beherbergungsbetriebe ein Gästeverzeichnis (elektronisch oder analog) führen müssen. Darin muss jeder Gast – ohne Rücksicht auf die Aufenthaltsdauer – innerhalb von 24 Stunden nach seinem Eintreffen durch Eintragung angemeldet und bei der Abreise wieder abgemeldet werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Gästeblätter müssen vom Vermieter gesammelt sieben Jahre aufbewahrt werden.

Achtung: Gäste, die länger als zwei Monate Unterkunft nehmen und Gäste, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen sich – zusätzlich zur Meldung bei Innsbruck Tourismus – auch bei der offiziellen Meldebehörde (Gemeinde, Magistrat) anmelden.

WELCHE MÖGLICHKEITEN ZUR GÄSTEMELDUNG GIBT ES?

Innsbruck Tourismus bietet die Möglichkeit das Gästeverzeichnis elektronisch mit dem Feratel Webclient oder händisch mit einer von der Meldebehörde signierten Gästeverzeichnisblattsammlung zu führen.

Die Meldepflicht trifft zwar grundsätzlich den Gast, jedoch ist der Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragter für die Einhaltung der Meldepflicht verantwortlich. Er muss den Gast auf seine Meldepflicht aufmerksam machen!

Eintrag ins elektronische Gästeverzeichnis

Die Anmeldung im elektronischen Meldewesen ist erfolgt, sobald Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Adresse samt Postleitzahl sowie bei ausländischen Gästen die Art, die Nummer, das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde des Reisedokumentes eingetragen wurden und der Gast die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift bestätigt hat.

Eintrag ins analoge Gästeverzeichnis

Die Eintragungen im Meldebuch sind fortlaufend und für jeden Gast gesondert vorzunehmen. Bei Familien ist es ausreichend, wenn sich ein Gast im Gästeverzeichnis anmeldet und von seinen Mitreisenden Name und Geburtsdatum angibt.

Die Durchschläge der Gästeverzeichnisblätter müssen 24h nach Anreise (gelber Durchschlag), bzw. nach Abreise (rosa Durchschlag) bei der zuständigen Tourismus Information abgegeben werden. In Innsbruck Stadt haben die Gästeverzeichnisblätter im Gegensatz zur Region Innsbruck keine Durchschläge. Die Meldung an Innsbruck Tourismus erfolgt dort über eine monatliche Sammelmeldung.

Neue Möglichkeiten für eine papier- und kontaktlose Gästemeldung

Gästemeldung vereinfachen

Nützen Sie jetzt zwei Innovationen von Feratel, die jede Gästemeldung einfacher und schneller machen: Digitale Signatur und Reisedokument-Scan

Vorteile auf einen Blick:

• Gästedaten einfach aus einem Reisedokument (Pass, Ausweis, Führerschein) einlesen
• Service für den Gast schon beim Pre-Check-in vor Anreise
• Digitale Unterschrift des Gastes beim Check-in
• Ein Ausdruck des Gästedatenblattes und die Unterschrift auf dem Papier entfallen
• Die Archivierung von Papier-Meldeblättern entfällt
• Auch ohne Anwesenheit eines Gastgebers selbständig durch den Gast möglich

Falls Sie bisher über ein Hotelprogramm melden, könnten die im Feratel Pre-Check-in gewonnen Daten per Schnittstelle dorthin übertragen werden – fragen Sie Ihren Anbieter. Natürlich können Sie auch selbst Gästedaten aus dem Feratel WebClient exportieren und in ein Hotelprogramm einpflegen.

Das Modul Digitale Signatur/Reisedokument-Scan bestellen Sie im Feratel WebClient unter dem Menüpunkt Zusatzmodule. Auch eine kostenloste Testzeit ist möglich.
Regulär kostet das Modul pro Jahr EUR 180,- netto. für gewerbliche und EUR 120,- netto. für Privatvermieter.

Sie und Ihre Gäste werden die papier- und kontaktlose Meldung gerade in diesen Zeiten zu schätzen wissen. Bei Fragen wenden Sie sich an  vermietermodule@feratel.com.

 

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