Unterstützungsmaßnahmen

Antragsstart für den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Beschäftigte, die sich von 1. März 2020 bis 30. November 2021 für mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 in Kurzarbeit befanden, können den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus in Anspruch nehmen

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kostenersatz für die Absonderung in einem Beherbergungsbetrieb

Konkreter Ablauf

In aktuellen bzw. zukünftigen Fällen müssen die betroffenen Gäste die gesamten Unterbringungskosten vorerst selbst bezahlen und in weiterer Folge diesen Antrag auf Entschädigung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einbringen. Je nach örtlicher Zuständigkeit sind die Anträge vorzugsweise per E-Mail an eine der folgenden Adressen zu senden:


Die Kosten werden nur bei einem Aufenthalt über den Buchungszeitraum hinaus ersetzt.

 

Umgang mit "Altfällen"

Bereits anhängige „Altfälle“ werden beim Fachbereich „Corona-Entschädigungen“ (corona.entschaedigungen@tirol.gv.at) gesammelt und dort bearbeitet. Dafür notwendig ist die Vorlage von Bestätigungen der Kosten bzw. des Zimmerpreises, des Absonderungsbescheides sowie der Rechnung und der Buchung. In Altfällen wird die Refundierung direkt an die Betriebe ausgezahlt, zumal die Gäste hier nicht mehr greifbar sind.

Ausfallsbonus für Jänner ab sofort beantragbar

Der Ausfallsbonus als Instrument zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten und Erhaltung der Zahlungsfähigkeit wurde bis Ende März 2022 verlängert. Ab 10. Februar 2022 können Anträge für Jänner über FinanzOnline eingereicht werden.

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen ab einem Umsatzausfall gegenüber 2019 (November, Dezember, März) bzw. 2020 (Jänner, Februar) von 40%.
  • Die Ersatzrate staffelt sich durch den branchenspezifischen Rohertrag (10, 20, 30 und 40%).
  • Der Ausfallsbonus ist weiterhin mit 80.000 € pro Monat gedeckelt.
  • Die beihilfenrechtliche Obergrenze beträgt 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio. Euro).
  • Neugründungen bis zum 1. November 2021 sind antragsberechtigt.
  • Auch für Privatzimmervermieter und sonstige touristische Vermieter wurde der Ausfallsbonus wieder eingeführt. Die Zeiträume November 2021 bis März 2022 können bei der AMA beantragt werden.

 

HIER können Sie mehr Informaitonen über den Härtefallfonds & den Ausfallsbonus finden.

Beantragungsstart der Wirtschaftshilfen am 17.01.2022

Härtefallfonds und Ausfallsbonus wurden verlängert. Ab 17.01.2022 können diese bewährten Wirtschaftshilfen beantragt werden. Die Voraussetzung dafür ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum.

 

HIER können Sie Anträge und Abwicklung finden.

Saisonstarthilfe: Fristverlängerung bis 17. Dezember erwartet

Für geschlossene Saisonbetriebe wird eine Fristverlängerung zur Einstellung von Mitarbeitern im Zuge der Saisonstarthilfe bis 17. Dezember erwartet.

  • Höhe: 65% des Bruttogehalts inkl. Lohnnebenkosten
  • Starthilfe für den Zeitraum bis zum ersten vollentlohnten Monat (entweder bis 31.12.2021 oder 31.01.2022)
  • Danach erfolgt entweder eine normale Beschäftigung oder Kurzarbeit

 

Am 13. Dezember soll der AMS-Verwaltungsbeirat diesen Beschluss zur Verlängerung fassen.

 

Hier können Sie weitere Informationen finden.

Weitere Informationen Verlustersatz

Wie bereits berichtet, wird der Verlustersatz für die Monate Jänner – März 22 verlängert. Für diesen Zeitraum kann der Verlustersatz ab Anfang 22 beantragt werden.

 

Voraussetzungen: wie beim Ausgleichsbonus, sind Neugründungen bis zum 1.11.21 anspruchsberechtigt. Weitere Voraussetzung: mind. 50 % Umsatzeinbruch von November bis Dezember zu 2019 und mind. 40% Umsatzeinbruch von Jänner bis März.

Die Ersatzrate beträgt 70-90% des Verlustes.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen Ausfallbonus

Ab dem 10. Dezember 2021 kann der neue Ausfallbonus über Finanzonline beantragt werden. Künftig könne dies für den Vormonat ab dem jeweils 10. des aktuellen Monats im Zeitraum November 21 – März 22 erfolgen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die bis zum 1.11.21 neu gegründet worden sind.

Weitere Voraussetzung: mind. 30 % Umsatzeinbruch im November und Dezember (Vergleich 2019) bzw. 40 % Umsatzeinbruch Jänner bis März (Vergleich 2020).
Die Ersatzrate: 10-40% entspricht des Umsatzrückgang, abhängig von der Branche.

Weitere Informationen Härtefall-Fonds Phase 4

Für die Monate November 21 – März 22, kann der Antrag für den Härtefall-Fonds Phase 4 ab sofort beantragt werden.

Dies ist vom 1.12.21 – 2.5.22 möglich.

 

Weitere Informationen zum Härtefall-Fonds Phase 4 und zur Antragsstellung finden Sie hier

Verlängerung der Corona-Kurzarbeit

Aufgrund des 4. Lockdowns kann die Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert werden.

Die Bundesregierung hat nach Gesprächen mit den Sozialpartner hierzu grünes Licht gegeben.

Weiters sind die Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Corona-Kurzarbeit erleichtert worden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Wirtschaftshilfen Lockdown ab 22. November 2021

Die Bundesregierung wird die Hilfsinstrumente Ausfallbonus, Verlustersatz und Härtefallbonus verlängern. Dies bedeutet:

  • Ausfallbonus: neuerliche Beantragung für die Monate November – März bei mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum selben Monat 2019
  • Verlustersatz: wird bis März 2022 verlängert. Auch hier sind 40 Prozent Umsatzeinbruch zu 2019 Voraussetzung (70-90% des Verlustes werden ersetzt).
  • Auch der Härtefallfond wird verlängert, auch hier gilt die 40 Prozent-Grenze

 

HIER können Sie die verlängerten Wirtschaftshilfen der Bundesregierung finden.

 

COVID-19-Kurzarbeit

Die Antragstellung ist für alle Unternehmen, die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, 14 Tage rückwirkend ab Beginn der Kurzarbeit möglich. Dabei endet die Frist mit Ablauf des 14. Tages nach Beginn der Kurzarbeit.

 

Weitere Informationen finden Sie hier

Corona-Hilfen werden angepasst und verlängert

Die Bundesregierung hat die Verlängerung von bewährten Wirtschaftshilfen beschlossen und um drei bis sechs Monate verlängert:
 

  • Der Ausfallsbonus wird um drei Monate bis September verlängert und ist mit 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) gedeckelt. Betriebe mit 50 Prozent Umsatzausfall können den Bonus künftig als Ersatz für den Ausfall beantragen.
  • Auch der Härtefallfonds wird bis September verlängert. Kriterium sind 50 Prozent Umsatzeinbruch oder wenn laufende Kosten nicht gedeckt werden können.
  • Der Verlustersatz wird sogar um sechs Monate bis Jahresende verlängert. Er ist mit 10 Mio. Euro gedeckelt.
  • Zudem werden Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen bis 31. Dezember 2021 verlängert.


Alle Details finden Sie hier.

Verlängerung der Kurzarbeit und neues Übergangsmodell

Hier die wichtigsten Infos für die nächste Kurzarbeitsphase, die ab Juli gelten wird, zusammengefasst. Es werden zwei Modelle nebeneinander mit verschiedenen Bedingungen angeboten:

  • Eine „Corona-Kurzarbeit" für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche wie die Stadthotellerie und die Luftfahrt,
  • und eine reguläre Kurzarbeits-Form für die anderen Branchen.

 

Für die besonders betroffenen Branchen, die mindestens 50 Prozent Umsatzausfall haben, gelten ab Juli 2021 im Wesentlichen dieselben Bedingungen wie bisher, das heißt die Arbeitszeit kann bis auf null Prozent sinken.

 

Für die anderen Branchen, die weniger betroffen sind, wird es ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe geben (bis Sommer 2022):

  • Abschlag von 15 % von der bisherigen Beihilfenhöhe
  • Die Nettoersatzraten für den Arbeitnehmer bleiben gleich
  • 50 % Mindestarbeitszeit (mit Ausnahmen im Einzelfall)
  • Jeder Betrieb kann maximal 24 Monate (mit Ausnahmen im Einzelfall) Kurzarbeit beantragen, Verlängerungsantrag nach 6 Monaten notwendig

 

Weiterführende Informationen sind online verfügbar.

Übersicht Corona-Hilfsmaßnahmen für PrivatvermieterInnen

Hier finden Sie eine Übersicht der Corona-Hilfsmaßnahmen für PrivatvermieterInnen von der Tirol Werbung mit Stand 14.04.2021.

Ausfallsbonus für Privatvermieter wird erweitert

Der Ausfallsbonus wird auf einen größeren Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Nun können sich auch private Zimmervermieter staatliche Corona-Hilfen in Form des Ausfallbonus holen. Bisher war das für Beherbergungsanbieter mit weniger als 10 Betten im eigenen Haushalt nicht möglich.

Ab Montag, 19. April 2021 können folgende Anspruchsberechtigte einen Antrag bei der AMA (Agrarmarkt Austria) stellen:
 

  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten
  • Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Urlaub am Bauernhof-Betriebe
  • Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank

Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 verlängert

Durch „Kurzarbeit statt Kündigung“ konnten allein im Bereich Beherbergung und Gastronomie bisher über 140.000 Arbeitsplätze gerettet werden. Nun hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass dieses wichtige Kriseninstrument bis Ende Juni 2021 verlängert wird.

Konkret bedeutet dies für die Phase 4 der Kurzarbeit von April bis Juni 2021:

  • Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent
  • Ersatz der Differenz zwischen dem Entgelt für geleistete Arbeit und den Kosten für die Nettoersatzrate nach dem bisherigen Berechnungssystem
  • Mindestarbeitszeit von 30 Prozent
  • Für besonders betroffene Branchen, wie Beherbergung, Gastronomie, Reise- und Veranstalterbranche, kann die Mindestarbeitszeit wieder unterschritten werden.

Erweiterung des Härtefallfonds für Privatzimmervermieter

Der Kreis der PrivatzimmervermieterInnen, die den Härtefallfonds beantragen können, wird erweitert. Durch einen entsprechenden Antrag im Tourismusausschuss sollen künftig ca. 10.000 zusätzliche ZimmervermieterInnen Unterstützung durch den Ausfallbonus in Anspruch nehmen können.

Sobald Anträge möglich sind, informieren wir ehestmöglich hier darüber.

Erhöhung der Corona-Hilfen durch die EU-Kommission

Der Maximalbetrag für den Fixkostenzuschuss wird von 800.000 Euro auf max. 1,8 Millionen Euro mehr als verdoppelt, und für direkt von der Krise betroffene Firmen von drei auf zehn Millionen Euro mehr als verdreifacht.

Künftig können Unternehmen wesentlich mehr Staatshilfe erhalten. Die Bestimmungen gelten nun bis Ende 2021 statt bis Juni.

Übersicht Corona Hilfsmaßnahmen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle von der österreichischen Bundesregierung zugesagten Corona-Hilfsmaßnahmen.

Ausfallsbonus als weitere finanzielle Unterstützung

Im Zuge der Lockdown-Verlängerung hat die österreichische Bundesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe angekündigt. So soll mit dem neuen „Ausfallsbonus“ bis zum Ende der Pandemie bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden können. Der neue Ausfallsbonus wird bei einem Umsatzausfall ab 40% wirksam. Die Vergleichsperiode dafür ist der gleiche Monat im Jahr 2019. Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats ohne Steuerberater unbürokratisch über FinanzOnline möglich, somit soll der Ausfallsbonus erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragt werden können.

Zusätzlich wird etwa der Härtefallfonds bis 15. Juni verlängert.

 

Nähere Informationen sind hier abrufbar.

Die Bundesregierung hat einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio. Euro erarbeitet, für den die Europäische Kommission nun grünes Licht gibt. Mit diesem Instrument ermöglicht die Bundesregierung Planungssicherheit für Veranstaltungen bis Ende 2022.

Ab 15. Jänner 2021 können Anträge über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden.
Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. Februar 2021. Ansuchen können bis 15. Juni 2021 eingereicht werden.
 

  • Durch einen Zuschuss für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert, sollen die Veranstalter unterstützt werden.
  • Veranstaltern wird ein Zuschuss auf Grundlage einer detaillierten Veranstaltungsplanung für jenen finanziellen Nachteil gewährt, der sich aus einer COVID-19-bedingten Absage oder Einschränkung der Veranstaltung ergibt.
  • Auszahlungshöhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen.
  • Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse), sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen.
  • Innerhalb der derzeitigen Obergrenze von maximal 1 Mio. Euro beträgt die Förderungszusage 90 Prozent der förderbaren Kosten.
  • Förderungen auf Basis der „De-minimis“-Verordnung oder des Abschnitts 3.1 des Befristeten Rahmens sind gegenzurechnen (100-prozentige Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierung, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss 800.000 Euro).

Beherbergungsbetriebe mit Standort Tirol, die aufgrund von Betriebsbeschränkungen durch die notwendigen Corona-Maßnahmen direkt oder indirekt bedeutende Nächtigungsrückgänge verzeichnen, aber keinen Anspruch auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder den Fixkostenzuschuss des Bundes haben, werden jetzt vom Land Tirol unterstützt: Die Tiroler Landesregierung beschloss für diese Unternehmen den „Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe“.

Aus diesem Fonds wird eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses in der Höhe von 3.000 Euro (rückwirkend für das zweite Quartal) geleistet. Um alle Betriebe bestmöglich zu unterstützen, sollen insgesamt bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Betriebe, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre 20.000 Euro überstiegen hat.

Anträge müssen bis zum 31. März 2021 bei der Standortagentur Tirol eingelangt sein.

Nähere Infos finden Sie auf der Seite der Standortagentur Tirol.

Covid-19 Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land Tirol

Hier finden Sie einen Überblick über die Unterstützungsmaßnahmen, die von Bund und Land Tirol in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer ins Leben gerufen worden sind.

 

Bund:

  • Investitionsprämie und Härtefallfond

 

Sonderförderungen Tirol:

  • Corona-Unterstützungsfond
  • Beratungsförderung,
  • Zinsenzuschuss bei Überbrückungskrediten
  • Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
  • Aussetzung der Grundumlagen-Vorschreibung
  • Stundungen der Beiträge SVS
  • Maßnahmenpaket der österreichischen Gesundheitskasse
  • Zahlungserleichterungen beim Finanzamt

WILLKOMMEN.TIROL

Kostenlose Kommunikations-Werkzeuge und wichtige Links für Betriebe

HIER finden Sie Covid-Drucksorten, Informations-Videos, Fotos, Audio-Durchsagen, Informationen zu Hilfsmaßnahmen für Privatvermieter:innen sowie Vorlagen für Präventionskonzepte – bereitgestellt von der Tirol Werbung.

Booking.com

Tipps & Tricks für bessere Buchbarkeit

Das Buchungsverhalten potentieller Gäste hat sich in den letzten Monaten in vielerlei Hinsicht verändert und an neue Reisebedingungen angepasst. Damit Sie bei Ihrem Auftritt in der Buchungsplattform Booking.com bestmöglich auf aktuelle Trends reagieren können, möchten wir Ihnen neue Erkenntnisse der New York Times und des Click. Magazine zum charakteristischen Bucherprofil präsentieren:   


Bei seinem derzeitigen Buchungsverhalten stellt der Gast seinen Wunsch nach Flexibilität in den Vordergrund. Zwar setzt er seinen Fokus einerseits auf Langzeitplanung, doch verhält er sich andererseits in Bezug auf Stornierungsrichtlinien vorsichtig und bleibt unabhängig. Ein weiteres Augenmerk legt er auf durchgängige Transparenz und umfassende Information. Für das Treffen seiner Auswahl schätzt er es, über verschiedene Raten bestens informiert zu werden. Besonders interessiert ist er an attraktiven Angeboten und auch Rabatte ziehen seine gezielte Aufmerksamkeit auf sich.   


Aus diesem Wissen lassen sich nun für Ihren Booking-Auftritt fünf konkrete Empfehlungen ableiten.

Schalten Sie Ihre Kontingente auf Booking langfristig frei

Betrachtet man das Such- und Buchungsverhalten der Gäste auf booking.com näher, so fällt auf, dass dieser sehr langfristig denkt und dementsprechend in einem langen Zeitrahmen nach Angeboten sucht. Dies bedeutet, dass wenn möglich bereits für Frühjahr/Sommer/Herbst 2021 die Kontingente auf booking.com freigeschalten werden sollten.

Bieten Sie vielseitige Raten und Stornierungsrichtlinien an

Indem Sie eine gut sortierte Auswahl an unterschiedlichen Ratenkategorien anbieten, sprechen Sie auch eine breitere Auswahl an Reisenden und somit an potenziellen Buchern an. Im Allgemeinen können drei verschiedene Kategorien miteinander kombiniert werden: die flexible Rate, die nicht kostenfrei erstattbare Rate und die nicht kostenfrei erstattbare Rate für Frühbucher.  

Bei der flexiblen Rate können Gäste ihre Buchung bis kurz vor der Anreise kostenlos stornieren und bleiben stets unabhängig. Diese Kategorie zeichnet sich besonders durch seine kurzfristige, und wie der Name schon sagt, flexible Buchung aus.
Mit der nicht kostenfrei erstattbaren Rate haben Sie die Sicherheit, Einnahmen zu generieren, selbst wenn der Gast storniert. Diese Rate kann gewöhnlich bis zu 24 oder 48 Stunden vor der Anreise gebucht werden. Im Vergleich dazu wird die nicht kostenfrei erstattbare Frühbucherrate bis zu 21 Tage im Voraus angeboten und bringt Ihnen bereits auf längere Sicht eine Einnahmensicherheit.  


Für Unterstützung bei der Einstellung des Ratenangebots oder individueller Stornierungszeiträume kontaktieren Sie bitte Booking.com

Unser Tipp: In Zeiten von Corona, in denen kurzfristige Änderungen Programm sind, tendiert der Gast zu flexiblen Storno-Raten, um die Gewissheit zu haben, kurzfristiger in Hinblick der Kosten agieren zu können.

Nehmen Sie am Genius-Programm teil

Als Genius-Programm wird das Treueprogramm von Booking.com verstanden. Es ist darauf abgestimmt, dessen beste Partner mit den treuesten Gästen zusammenzuführen. Der charakteristische Genius-Gast reist häufiger, bucht im Voraus und gibt bei der Buchung mehr Geld aus. Aus diesem Grund wird dem Genius-Bucher ein Rabatt von 10% auf die meistverkaufte bzw. günstigste Zimmerkategorie gewährt. Es kann entweder in der Suchmaske gezielt nach Genius-Unterkünften gefiltert werden oder der Bucher wird durch die Genius-Kennzeichnung auf die Unterkunft aufmerksam. Erforderliche Kriterien, um als Betrieb zum Genius-Partner ausgezeichnet zu werden, sind sowohl die Bewertungsanzahl als auch der Bewertungsdurchschnitt. Es besteht keine zeitliche Bindung. Programmpartner können ihren Umsatz – inklusive Rabattkosten – durchschnittlich um 17% erhöhen.  

Nähere Informationen zum Genius-Programm sind unter diesem Link ersichtlich: https://partner.booking.com/de/hilfe/wachstum-ihres-unternehmens/was-ist-das-genius-programm 

Setzen Sie auf Mobile Rates

Um den erheblichen Anteil an Buchungen, die über mobile Endgeräte getätigt werden, zu optimieren, kann diese Zielgruppe mit Booking.com noch spezifischer angesprochen werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erstellung von Handy-Raten, die den Gästen nur auf Mobilgeräten angezeigt werden. Außerdem können Sie Ihre Unterkunft in der Buchungs-App besonders hervorheben und es besteht auch hier keine zeitliche Bindung. Laut einer Erhebung von Travelport Digital von 2018 verschaffen Handy-Raten den Partnerbetrieben 26% mehr Buchungen von Mobilgeräten. Im Allgemeinen wurden im Jahr 2018 etwa 50% aller Unterkunftssuchen und Buchungen auf einem Mobilgerät getätigt.  

Nähere Details zu Handy-Raten finden Sie hier:
https://partner.booking.com/de/l%C3%B6sungen/handy-raten 

Werden Sie zum Preferred Partner

Preferred Partner sind von Booking.com ausgezeichnete Unterkünfte mit einem Daumen nach oben als Qualitätssymbol. Betriebe, die zur Preferred Partnerschaft zählen, genießen bei ihrem Online-Auftritt in Booking.com bis zu 60% mehr Sichtbarkeit. Die Qualitätskriterien zur Erfüllung einer Preferred Partnerschaft werden von Booking.com regelmäßig überprüft und auch hier besteht keine zeitliche Bindung. Als Programmpartner beträgt der Kommissionssatz 15% anstelle einer Standardkommission von 12%. 

Weitere Informationen zum Preferred Programm finden Sie im Partner Help Center von Booking.com.

Feratel Deskline WebClient

Gesundheits- & Sicherheitsmaßnahmen im feratel Deskline WebClient

Beherbergungsbetriebe, die auf der Homepage von Innsbruck Tourismus aufscheinen, haben die Möglichkeit, im feratel Deskline WebClient Merkmale für Gesundheit und Sicherheit, die im Betrieb umgesetzt werden, zu hinterlegen. Die ausgewählten Kriterien scheinen dann – zusätzlich zu allen anderen Kriterien – beim jeweiligen Vermietereintrag auf der Webseite auf und stellen eine Übersicht der Maßnahmen im Betrieb für den Gast dar.

Hier Beispiele dieser Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen:

  • Abstandregeln werden eingehalten
  • Angestellte tragen Mund-Nasen-Schutz
  • Regelmäßig Covid-19-Test für Angestellte, die direkten Gast-Kontakt haben
  • Mund-Nasen-Schutz für Gäste verfügbar
  • Unterkunft wird nach jedem Gast-Aufenthalt desinfiziert
  • Trennelemente zwischen Buffet und Gästen
  • Einweghandschuhe für Gäste am Buffet

Da dieses Thema in Zeiten von COVID-19 einerseits einen sorgfältigen Umgang verlangt, andererseits die Buchungsentscheidung der Gäste beeinflusst, empfehlen wir die Einbindung dieser Kriterien. Betriebe, die entsprechende kommunikative Maßnahmen diesbezüglich setzen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil und neue Gäste.

Zwei Möglichkeiten zur Einbindung:

  • Unser Vermietercoach Andreas Heigl übernimmt die Eingabe der Kriterien im Programm für Sie. Laden Sie dafür das interaktiven PDF herunter und setzen das Häkchen bei den Kriterien, die Sie im Betrieb umsetzen. Bitte senden Sie das ausgefüllte PDF an a.heigl@innsbruck.info.
  • Oder setzen Sie bei den Kriterien, die in Ihrem Betrieb umgesetzt werden, selbst ein Häkchen im System. Informieren Sie bitte anschließend Vermietercoach Andreas Heigl unter a.heigl@innsbruck.info über Ihre Eingabe.

Safe House, Safe Service & Open Hotels

Verlängerung: SAFE SERVICE – die digitale Lern-App

Die „Safe Service“ Initiative wird ab jetzt vom Land Tirol unterstützt und geht in die Verlängerung: Bestehende Safe Service Betriebe erhalten automatisch die aktualisierten Trainings, sobald die entsprechenden Verordnungen von der Bundesregierung für Öffnungsschritte vorliegen. Neue Betriebe können sich ab sofort kostenlos anmelden: Schicken Sie die ausgefüllte Excel-Liste an info@safe-service.tirol oder registrieren Sie sich direkt unter safe-service.tirol.

 

Die von duftner.digital entworfene Lern-App für Tiroler Gastgeber gibt einen einfachen Überblick über die gültigen Sicherheitsregelungen. Neue Regelungen, etwa zu Eintrittstests, Gästeregistrierung und Präventionskonzepten, werden ebenfalls Teil der aktualisierten Trainings sein. Gelernt wird digital am Smartphone. Bei wesentlichen Änderungen informiert die App direkt via Push-Mitteilung aufs Mobiltelefon.

Registrierung auf openhotels.at

Sie halten für Businessgäste offen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, sich auf openhotels.at zu registrieren. Diese Serviceplattform des WKO-Fachverbands Hotellerie unterstützt Unternehmen bei der Suche nach offenen Hotels für ihre Geschäftsreisenden.

SAFE SERVICE – die digitale Lern-App

Die Wirtschaftskammer Tirol bietet in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen duftner.digital den Tourismusbetrieben Tirols eine digitale Lern-App zum Thema COVID-19 an. 

Ziel der Initiative ist es, die Mitarbeiter der Tiroler Tourismusbetriebe auf SAFE SERVICE zu schulen. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter, unabhängig von der Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter, über ein fundiertes Wissen rund um Abstandsregelungen, Hygiene & Co. verfügen. 

Das Lernen funktioniert einfach und intuitiv: Lerninhalte sind mit Bildern, Videos und Podcasts in Häppchen aufbereitet, gelernt wird auf der App am eigenen Smartphone, jederzeit und ortsunabhängig.
Abschließend bekommt der Betrieb ein Zertifikat, und kann so dessen SAFE SERVICE für Gäste sichtbar machen.

SAFE SERVICE gibt es in drei Varianten, abhängig von den Leistungen:
•    Basis Paket: um EUR 150,- netto
•    Premium Paket: um EUR 350,- netto
•    Deluxe Paket: um EUR 950,- netto

Weitere Informationen zur Initiative SAFE SERVICE finden Sie unter

safe-service.tirol



Aufgepasst: Innsbruck Tourismus übernimmt die Kosten in Höhe von
EUR 150,- von den ersten 50 Betrieben,
die sich melden. Dies bedeutet, dass Innsbruck Tourismus entweder die Kosten für das Basis Paket übernimmt oder sich anteilsmäßig mit EUR 150,- bei der Buchung des Premium oder Delux Pakets beteiligt.

UPDATE: 50 Betriebe haben sich bereits gemeldet und nehmen an der Initiative SAFE SERVICE teil.

Bei Interesse bitte Folgendes beachten:

•    Eigenständige Anmeldung des Betriebs unter

safe-service.tirol


für das Programm.
•    Innsbruck Tourismus erhält von duftner.digital eine Aufstellung der
50 Betriebe und begleicht die (anteilige) Rechnung in Höhe von EUR 150,-
pro Betrieb

„SAFE HOUSE“ für Gäste in Innsbruck

Das Alphotel Innsbruck, Bernhard-Höfe-Straße 16, wurde zum Safe-House umfunktioniert und fungiert somit als Quarantäneunterkunft für positiv getesteten Personen und Verdachtsfälle, die keinen Wohnsitz in Tirol besitzen. 

Der Bund kommt lt. § 36 Epidemiegesetz 1950 für die Beistellung von Absonderungsunterkünften auf. Demzufolge entstehen den abgesonderten Gästen und Saison-Arbeitskräften keine Kosten für die Unterbringung.
 

Die behördliche Absonderung soll folgendermaßen erfolgen:

  • Treten beim Gast Corona-typische Symptome auf, so wählt dieser die Gesundheits-Hotline 1450.
  • Es wird abgeklärt, ob die Testung per Screening-Straße erfolgen kann, oder ob der Test durch ein mobiles Team im Beherbergungsbetrieb vorgenommen werden muss.
  • Danach erfolgt die behördliche Absonderung.
  • Wird der Absonderungsbescheid auf das Alphotel Innsbruck ausgestellt, so verbringt der Gast bzw. Tourismusmitarbeiter im Safe-House die Quarantäne.
unlimited
Können wir helfen? Kontaktieren sie uns!
Innsbruck Tourismus
Mo - Fr: 9:00 - 17:00 Uhr
Innsbruck Incoming
Mo - Do: 9:00 - 17:00 Uhr
Fr: 9:00 - 14:30 Uhr
Tourismus Information, Ticket Service
Mo - Fr: 9:00 - 18:00 Uhr
So: 9:00 - 15:00 Uhr
Zenddesk Chat