Sonstiges

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Am 16.02.2022 wurden weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen kommuniziert.

 

Weiter Lockerungen ab dem 19. Februar 2022:

  • Seilbahnen: 3G
  • Gastronomie und Beherberungsbetriebe: 3G
  • Körpernahe Dienstleistungen: 3G
  • Sportstätten: 3G
  • Veranstaltungen: 3G
  • Fach- und Publikumsmessen: 3G
  • Sperrstunde: 24:00 Uhr
  • Verbot der Nachtgastronomie
  • FFP2-Maskenpflicht
  • Arbeitsplatz: 3G

 

Weiter Lockerungen ab dem 22. Februar 2022:

  • Die Einreisebestimmungen nach Österreich werden den gelockerten Maßnahmen angepasst: 3G-Nachweis für die Einreise nach Österreich
    • Ausnahme: Einreise aus Virusvarianten-Gebiete

 

Weiter Lockerungen ab dem 5. März 2022:

  • Keine Zutrittsregelungen
  • Keine Personenobergrenzen
  • Keine allgemeine Sperrstunde
  • Öffung der Nachtgastronomie
  • Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
  • Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es besteht jedoch weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.

 

HIER können Sie weitere Informationen zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen finden.

Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Februar 2022

Im Februar 2022 gibt es Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Wie schon kommuniziert wurde die Sperrstunde am 05.02.2022 auf 24:00 Uhr geändert.

 

Weitere Lockerungen ab dem 12. Februar 2022:

  • 2-G-Regel im Handel sowie Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. entfällt. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.
  • Körpernahe Dienstleistungen: 3-G und FFP2-Maskenpflicht (2-G entfällt)
  • Veranstaltungen:
    • 2-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht indoor und outdoor bleibt
    • Keine Nachtgastronomie möglich
    • Sperrstunde: 24:00 Uhr
    • Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt. Die FFP2-Maske muss durchgehend getragen werden.

 

Weitere Lockerungen ab dem 19. Februar 2022:

  • Gastronomie & Hotellerie:
    • 3-G-Regel (2-G entfällt)
    • Gültigkeit PCR-Tests in der Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt, für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden.
  • Veranstaltungen:
    • 3-G-Regel (2-G entfällt)

 

HIER können Sie weitere Informationen zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen finden.

Freitesten über "Tirol gurgelt"

Das Freitesten aus der Quarantäne ist ab dem fünften Tag einer Quarantäne und 48-stündiger Symptomfreiheit ab sofort über "Tirol gurgelt" möglich.

 

Ablauf:

  1. Am 5. Tag der Quarantäne erhalten positiv getestete Personen ein SMS von der Behörde samt QR-Code und sogenannter Event-Nummer.
  2. Die betroffenen Personen können sich anschließend entscheiden, ob die Freitestung mit dem übermittelten QR-Code an einer Teststraße oder selbst mittels PCR-Gurgeltest vorgenommen wird.
    • Freitestung mittels PCR-Gurgeltest:
      • Verwendung der neuen Funktion "Freitestung" in der MyNovatium-App oder Web-Anwendung.
      • Anschließend muss man die vom Land Tirol zugeschickte 10-stellige-Event-Nummer eingeben.

 

Wichtig:

  • Ein Freitesten ist frühestens dann möglich, wenn die Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
  • Durchgeführte Gurgeltests dürfen nicht selbst zur Abgabestation gebracht werden, da positiv getestete Personen die häusliche Quarantäne abseits von behördlichen Testungen in einer Screeningstraße nicht verlassen dürfen.

 

HIER können Sie weitere Informationen finden.

Lockerung der Corona-Maßnahmen ab 5. Februar 2022

Ab 5. Februar 2022 gibt es Lockerungssschritte, die den Tourismus betreffen. Neben der Änderung der Sperrstunde von 22:00 Uhr auf 24:00 Uhr, sind Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätzen mit bis zu 50 Personen wieder möglich. Außerdem wird ab 19. Februar für die Gastronomie und Beherbergung wieder die 3-G-Regel eingeführt.

 

Einen Überblick der Lockerungsschritte können Sie HIER finden.

HIER können Sie weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden.

Virusvariantengebiete entfallen ab 24.01.2022

Ab Montag, 24.01.2022 gelten unter anderem die Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Norwegen in Österreich nicht mehr als Virusvariantengebiete. Für die Einreise nach Österreich gilt somit auch für diese Länder ab Montag die 2G+ Einreiseregel.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Einreiseregeln nach Österreich bei den Leitfäden und Regelwerken.

HIER können Sie weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden.

Holiday-Ninja-Pass für Kinder als Nachweis für 2G, 2G+ oder auch Booster+

Für die Wintersaison 2021/22 wurde die Initiative Holiday-Ninja-Pass in Anlehnung an den österreichischen Schul-Ninja-Pass ins Leben gerufen. Der Holiday-Ninja-Pass ist eine Ausnahmeregelung für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren) aus dem In- und Ausland, die eine Gleichstellung mit jeglichem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ermöglicht (Nachweis für 2G, 2G+ oder auch Booster+).

Hinweis: Alle Personen, die vor dem Stichtag 1. September 2006 geboren sind, fallen nicht mehr unter die Schulpflicht und dürften somit den Holiday-Ninja-Pass nicht verwenden.

 

Die Voraussetzung für den Pass ist eine serielle Testung, folgende Richtlinien gilt es zu berücksichtigen.

  • Innerhalb von 5 Tagen müssen mindestens 3 Tests (2x PCR, 1x Antigen) durchgeführt werden, wobei folgende Gültigkeitsdauern gelten:
    • 48 Stunden für Antigentests
    • 72 Stunden für PCR-Tests
    • Ausnahme: Kann im Einzelfall ein PCR-Test-Nachweis aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) oder mangelnder Verfügbarkeit nicht vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigentests zulässig (sofern dies glaubhaft gemacht werden kann).
  • Der Pass gilt für diese 5 Test-Tage sowie für 2 Bonustage.
  • Mit dem Pass ist der Aufenthalt und Besuch von Beherbergungsbetrieben, Restaurants und Freizeitbetrieben sowie die Nutzung von Seilbahnen möglich. Achtung: Neben dem Holiday-Ninja-Pass selbst (PDF-Dokument) muss ein durchgehend gültiger Testnachweis vorhanden sein und mitgeführt werden, damit die Gleichstellung mit dem 2-G bzw. 2-G+ oder Booster+ Status gültig ist.
  • Der Start des Holiday-Ninja-Passes muss nicht mit der Urlaubswoche übereinstimmen. Es können zwei 7-Tage-Zyklen bei einer Urlaubswoche notwendig sein.
  • Der Holiday-Ninja-Pass gilt ab dem ersten negativen Testergebnis bereits für die Unterkunft, Gastronomie etc.

 

Einreise mit Kindern:

  • Mit dem Holiday-Ninja-Pass: Durch den anerkannten 2G+ oder auch Booster+ Status ist die Einreise nach Österreich mit dem Holiday-Ninja-Pass möglich.
    • Der Holiday-Ninja-Pass gilt auch für die Einreise aus Virusvariantengebieten.
    • Für die Einreise muss der Holiday-Ninja-Pass bereits vor Urlaubsbeginn mit der seriellen Testung starten.
  • Kinder ab dem 12. Geburtstag, die 2x geimpft sind, benötigen wie die Erwachsenen zusätzlich einen negativen PCR-Test!

Regelungen für Kinder

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2-G-Regelung ausgenommen und benötigen somit keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.

Schulpflichtige einreisende Kinder von 12 bis 15 Jahre (Hinweis: Alle Personen, die vor dem Stichtag 1. September 2006 geboren sind, fallen nicht mehr unter die Schulpflicht):

  • Diese Kinder werden den einheimischen schulpflichtigen Kindern mit dem Holiday-Ninja-Pass gleichgestellt. Somit müssen Kinder von 12 bis 15 Jahre immer einen gültigen negativen Test vorweisen können (Testintervalle Holiday-Ninja-Pass beachten!):
    • Gültigkeit PCR-Test (Stand 21.12.2021): 72h
    • Gültigkeit Antigentests unter Aufsicht (Stand 21.12.2021): 48h
  • Diese Altersgruppe benötigt für die Einreise nach Österreich einen negativen Test-Nachweis (PCR-Test oder Antigentest).

Jugendliche, die vor dem 1. September 2006 geboren sind, müssen über einen 2-G-Nachweis verfügen.

Regelungen ab dem 12. Dezember

Der allgemeine Lockdown in Österreich wird für Geimpfte und Genesene unter bedachten Sicherheitsmaßnahmen wieder beendet. Für Ungeimpfte besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung.

 

Ab dem 12. Dezember gelten somit folgende Regelungen:

Weitere Informationen finden Sie hier.

Änderung der Bestimmungen zur Einreise nach Österreich

Die Bestimmungen, um nach Österreich einreisen zu können, ändern sich ab Montag, den 22.11.2021.

 

Grundsätzlich ist ein 2,5-G-Nachweis für die Einreise nach Österreich erforderlich. Das heißt, es dürfen nur Personen, die entweder geimpft, genesen oder PCR-getestet sind, einreisen.

 

Ausnahmen sind Pendler, die zu beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken, für das Studium oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Für diese Personen gilt die 3-G-Regel, wobei für sie auch behördliche Antigentests gelten.

 

Gütigkeit:

  • PCR-Test: Die Probenahme darf maximal 72 Stunden zum Zeitpunkt der Einreise zurückliegen.
  • Behördlicher Antigentest: Die Probenahme darf maximal 24 Stunden zum Zeitpunkt der Einreise zurückliegen.

 

HIER können Sie die 7. Novelle zur Covid-19-Einreiseverordnung 2021 finden.

Verschärfung FFP2-Maskenpflicht

In Tirol wird die FFP2-Maskenpflicht stark ausgeweitet. Es gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen und am Arbeitsplatz.

 

Am Arbeitsort besteht die FFP2-Maskenpflicht am Gang, in Besprechungsräumen, in Mehrpersonenbüros, sowie in Fahrzeugen des Arbeitgebers. Schwangere Frauen dürfen statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt, wenn beispielsweise Plexiglaswände vorhanden sind oder wenn die Berufsausübung durch das Tragen der FFP2-Maske unzumutbar erschwert oder verunmöglicht wird (z.B. Musiker:innen).

Zugelassene Impfstoffe

Für die Einreise ist ein Impfnachweis über eine Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU durch die EMEA zugelassenen und in der Einreiseverordnung angeführten Impfstoff erforderlich.

 

Zugelassen sind (gem. 6. Novelle zur Einreiseverordnung vom 27.10.21):

  • Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNtech/Pfizer: 2 Dosen
  • ChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India: 2 Dosen
  • COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US +NL-Sites): 1 Dosis
  • Covid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von Moderna: 2 Dosen
  • Sinopharm / BIBP (Beijing Bio-Institute of Biological Products Co-Ltd.) SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated (InCoV): 2 Dosen
  • Sinovac-CoronaVac vaccine, SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated: 2 Dosen

 

Für Sinopharm-Geimpfte gilt für die Einreise nach Österreich:

  • Zweitimpfung erforderlich, wobei diese nicht länger als 360 Tage (12 Monate) zurückliegen darf. Einreise ist damit zulässig.

 

Für Sinopharm-Geimpfte gilt für die Arbeit im Hotel:

  • Als 2G-Nachweis gilt auch die Zweitimpfung mit Sinopharm, wobei diese nicht länger als 270 Tage (= 9 Monate) zurückliegen darf. Arbeit im Hotel ist damit innerhalb der Gültigkeitsdauer von 270 Tagen zulässig.
  • Eine 3. Impfung (Auffrischung/Booster) mit Pfizer ist rechtlich den Sinopharm-Impfungen gleichgestellt und gilt ebenfalls als 2G-Nachweis, sofern man die Grundimmunisierung mit Sinopharm nachweisen kann.

 

Sputnik ist derzeit kein in der EU durch die EMEA zentral zugelassener Impfstoff. Damit ist das kein gültiger Impfnachweis, die betreffende Person gilt – rechtlich gesehen – als ungeimpft. Daran ändert eine 3. Impfung mit Pfizer nichts, da für einen 2G-Nachweis eine Grundimmunisierung mit 2 Dosen Pfizer erforderlich ist.

Ausnahmen der 2-G-Regelung

Es gelten Ausnahmen der 2-G-Regelung für folgende gesundheitliche Gründe:

  • Allergie auf Impfstoffbestandteil - absolute Kontraindikation
  • Immunsuppressive Therapie
  • Gerade andere Erkrankung mit reduzierter Immunität
  • Myocarditis/Pericarditis nach der 1. Impfung
  • Schwerste langandauernde Impfreaktion nach der 1. Impfung

Verschärfte Corona-Maßnahmen in Tirol

Ab 8. November werden die Corona-Maßnahmen in Tirol verschärft:

  • FFP2-Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken
  • 2-G-Regel in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen über 500 Personen
  • 2,5-G (geimpft, PCR-getestet oder genesen) und FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen
  • Rund 200 zusätzliche PCR-Testmöglichkeiten durch Gurgel-Selbsttestboxen im gesamten Land Tirol

Neuer 5-Stufen-Plan: Corona-Regelungen in Österreich

Hier dürfen wir Ihnen einen Überblick über den 5-Stufen-Plan der österreichischen Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorstellen.
Die Stufe hängt von der Anzahl der mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern ab.


STUFE 1: Wird eine Auslastung von 10 % (= 200 Intensivbetten) erwartet, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • FFP2-Maskenpflicht in Lebensmittelgeschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken und Trafiken
  • FFP2-Maskenpflicht für ungeimpfte Personen im Handel und in kulturellen Einrichtungen, jedoch besteht die Empfehlung einer FFP2-Maske für alle.
  • Es gilt die 3-G-Regel in der Gastronomie und bei Veranstaltungen ab 25 Personen (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete).
  • Zutritt in die Nachtgastronomie nur mit negativem PCR-Test, Genesungsnachweis oder Impfnachweis.
  • Antigen-Tests 24 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden ab Probenahme gültig.

 

STUFE 2: Ab 300 belegten Intensivbetten (= 15 %) treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Es gilt die 2-G-Regel (geimpfte und genesene Personen) in der Nachtgastronomie, ähnlichen Settings sowie bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen.
  • Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) ohne Aufsicht sind nicht mehr für 3-G gültig.
  • Antigen-Tests können kostenlos nur noch bei befugten Stellen unter Aufsicht gemacht werden.

 

STUFE 3: Ab 400 belegten Intensivbetten (= 20 %) treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Es kommt zu einer Ausweitung der Zugangsbeschränkungen: Antigentests gelten nicht mehr als 3-G-Nachweis. Zutritt, überall wo die 3-G-Regelung gilt, nur noch für geimpfte und genesene Personen sowie mit negativem PCR-Test.
  • Einbindung des PCR-Testergebnisses in den Grünen Pass möglich.

 

STUFE 4: Ab 500 belegten Intensivbetten (= 25%) treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Aus 3-G wird 2-G: Zutritt zu Gastronomie, Hotels, Events, Kultureinrichtungen etc. nur noch für geimpfte und genesene Personen. Kein Zutritt für Ungeimpfte mehr.

 

STUFE 5: Ab 600 belegten Intensivbetten (= 30%) treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs für ungeimpfte Personen ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

Corona-Spielregeln für die neue Wintersaison

Die wichtigsten Details der Corona-Strategie, aufbauend auf den bereits vorgestellten 3-Stufenplan der Bundesregierung, dürfen wir Ihnen hier zusammenfassen:

 

* 3-G-Regel für Gastronomie, Hotels, Seilbahnen und Advent- und Weihnachtsmärkten, ab Stufe 3 das Test-G nur mehr mit PCR-Test
* FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Seilbahnen
* keine Kapazitätsbeschränkungen in Seilbahnen
* Apres-Ski Regelung analog zur Nachtgastronomie: 2-G-Regel (geimpft/genesen) ab Stufe 2
* keine Abstandsregeln, wo ein 3-G-Nachweis verlangt wird bzw. wo Maskenpflicht herrscht

 

Neuer Stufenplan: Corona-Regelungen ab 15.09.2021 in Österreich

Ab Mittwoch, 15.9.2021 treten in Österreich strengere Corona-Regeln in Kraft: Die FFP2-Maske wird wieder den Mund-Nasen-Schutz ersetzen. Zudem werden Ungeimpfte verpflichtet, auch im Handel außerhalb des täglichen Bedarfs FFP2-Masken zu tragen.

Für den Fall, dass die Auslastung in den Intensivstationen weiter ansteigen sollte, werden weitere Verschärfungen in Form des nachfolgenden Stufenplans umgesetzt:

STUFE 1: Wird eine Auslastung von 10 % (= 200 Intensivbetten) erwartet, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig.
  • Überall, wo derzeit ein Mund-Nasen-Schutz vorgesehen ist (z.B. Lebensmittelhandel, öffentliche Verkehrsmittel), wird eine FFP2-Maske verpflichtend.
  • Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel und in kulturellen Einrichtungen für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung, jedoch besteht die Empfehlung einer FFP2-Maske für alle.
  • Es gilt die 3-G-Regel bei Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen).
  • Es herrschen verschärfte Kontrollen der geltenden Maßnahmen.
     

AUFGRUND DER DERZEIT ERWARTETEN AUSLASTUNG TRETEN DIE MASSNAHMEN DER STUFE 1 MIT MITTWOCH, 15. SEPTEMBER 2021 IN KRAFT!



STUFE 2: 7 Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten (= 15 %), treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • In der Nachtgastronomie, ähnlichen Settings sowie bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt (2-G-Regel).
  • Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr für „3-G“ gültig.



STUFE 3: 7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten (= 20 %), treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Es kommt zu einer Ausweitung der Zugangsbeschränkungen: Überall, wo die 3-G-Regel gilt, haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen bzw. Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Zutritt.

 

Die Einreiseverordnung finden Sie hier.

Neue Einreisebestimmungen Österreich per 15.09.2021

Die jüngste Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 tritt am Mittwoch, 15. September 2021 um 00:00 Uhr in Kraft. Die Verordnung ist derzeit bis einschließlich 31. Dezember 2021 befristet.

Dreh- und Angelpunkt der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung. Hierzu zählen auch die EU Digital COVID Certificates, welche mit einem EU-konformen QR-Code versehen sind. Als Impfnachweis werden all jene Impfungen anerkannt, die von der EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten gelten strengere Regeln.

Bislang war der Nachweis über eine verabreichte Zweitimpfung 270 Tage gültig. Zukünftig werden Zweitimpfungen sowie jede nachfolgende Impfung bis zu 360 Tage nach Verabreichung anerkannt.

Als 3-G-Nachweis wird nunmehr die 3. Impfung neu aufgenommen (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die 2. Impfung). Zwischen 1. und 2. Impfung müssen mindestens 14 Tage, zwischen 2. und 3. Impfung zumindest 120 Tage liegen.


Die Länder sind in der neuen COVID-19-Einreiseverordnung eingeteilt in Staaten und Gebiete mit geringem epidemiologischem Risiko (Anlage 1), Virusvariantengebiete und -staaten (Anlage 2) sowie alle sonstigen Staaten und Gebiete, die nicht in den Anlagen angeführt sind.
 

  • Einreisen aus Ländern mit geringem epidemiologischem Risiko sind mit einem „Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr“ (= 3-G-Regel) ohne Online-Registrierung möglich.
  • Eine Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten ist nur mit PCR-Test zulässig, außerdem besteht grundsätzlich Quarantäne- und Registrierungspflicht.
  • Gesonderte Regelungen bezüglich Quarantäne- und Registrierungspflicht bestehen für sonstige Drittstaaten, z. B. ist unter bestimmten Voraussetzungen für vollständig Geimpfte und Genesene eine Einreise zu touristischen Zwecken quarantänefrei möglich.

 

Die Einreiseverordnung finden Sie hier.

Ab 15.08.2021: Nur vollständig Immunisierte gelten als geimpft

Ab 15. August 2021 gilt man in Österreich als geimpft, wenn man vollständig immunisiert ist. Das bedeutet: bei allen Impfstoffen – außer Johnson & Johnson – erst ab der zweiten verabreichten Impfdosis. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, gilt ab dem 22. Tag nach Verabreichung als geimpft.

Mit „Green Check Anwendung“ leicht 3G überprüfen

Seit 18. Juni, steht die „Green Check Anwendung“ für die Kontrolle der QR-Codes im „Grünen Pass“ zur Verfügung. Damit können Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe digital einfacher überprüfen, ob Gäste getestet, geimpft oder genesen sind. Detaillierte Informationen und Infos zur Anwendung findet ihr hier.

Grüner Pass: FAQ für Betriebe

Betriebe können hier wichtige Infos zum Grünen Pass downloaden.

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